Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner bei RSM Poland

ueber Rechnungslegungspolitik schrieb man bereits viel: das, dass man sie haben muss, was sie enthalten soll usw. Mehr dazu kann man nicht nur in den Presseartikeln, sondern von allem in den Quellen lesen, z.B. in dem Rechnungslegungsgesetz (Art. 10) sowie in IAS 1 und IAS 8. Deswegen wird das jetzt nicht mehr angesprochen. Wir werden uns auch auf die Verantwortung der Geschaeftsleitung fuer Fehlen der Rechnungslegungspolitik bzw. ihre Nichtaktualisierung nicht konzentrieren; ueber Strafen/Geldstrafen schrieb man auch viel, sogar auf unserem Blog. Heute analysieren wir grob die Ziele der Rechnungslegungspolitik, die der Durchfuehrung der beabsichtigten Aufgaben des Unternehmens untergeordnet sein und die Bedingungen zur Unterstuetzung der Entwicklung und einer langfristigen Taetigkeit des Subjekts gewaehrleisten sollen.

PRueFUNG DER RECHNUNGSFueHRUN
Haben Sie Zweifeln daran, ob die Informationen, welche Sie von der Buchhaltungsabteilung erhalten, zuverlaessig sind?
MEHR

In den letzten zwanzig Jahren wurde immer ueblicher, dass die Unternehmen ins Auge fallen bzw. als ein toller Arbeitgeber wirken möchten. Deswegen haben manche Gesellschaften nicht nur ein glaenzendes Logo, sondern auch eine Mission und Vision, die an ihrem Sitz so stolz praesentiert werden, dass jeder Arbeitnehmer oder Besucher wahrnimmt, welche Werte in diesem Unternehmen (zumindest in der Theorie) gepflegt werden. Auch die Webseiten werden als Lockmittel genutzt. Na ja, schließlich ist hier das Ziel die Optimierung des Unternehmenswertes, z.B. durch Erhöhung von Erlösen und Gewinnen der neuen Kunden (man möchte sagen: zufriedenen Kunden). Einstellung gegenueber dem Kunden, Business, richtiger Verkauf, After-Sales-Unterstuetzung, entsprechende Einkaufskette, Optimierungen, Gewaehrung der Boni, Personal- und Bueroausstattung, Rechtsberatung usw. –  das sind nur einige Slogans, die im Vordergrund einer aktiven Organisation stehen.

RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK ALS VISITENKARTE DES UNTERNEHMENS

Kaum jemand bemerkt, dass die Rechnungslegung alle diese vorgenannten Bereiche in sich vereint und gut genutzt die Handlungsergebnisse, Zahlen und Beschreibungen schön praesentieren laesst . Der Jahresabschluss wird immer haeufiger bemerkt und – genutzt durch beteiligte Personen bzw. Interessengruppen – kann neben dem guten Verkaufsprozess, der optimierten Lieferkette, dem Unternehmenspersonal bzw. einem effektiven, im Gedaechtnis haften gebliebenen Warenzeichen eine echte Visitenkarte eines zuverlaessigen Unternehmens sein. Sie kann von dem entsprechenden finanziellen Niveau der Fuehrungskraefte zeugen, welche die Organisation als einen lebenden Organismus holistisch behandeln und die Beduerfnisse der Finanzbuchhaltungsmitarbeiter im Bereich der Berichterstattung verstehen. Die hochqualitative Rechnungslegung, die mit einem Bestaetigungsvermerk des Wirtschaftspruefers bestaetigt wird, setzt den Punkt auf dem i, indem sie den richtigen Informationsfluss in dem Unternehmen, das Verstehen des Zwecks der Berichterstattung und die ordnungsgemaeße Widerspiegelung der Geschaeftstaetigkeit in dem Jahresabschluss nachweist.

Wie sind also der Verkauf, die Durchfuehrung der Pflichten des Unternehmens, uebertragung der Nutzen und Risiken auf den Geschaeftspartner, Einkaeufe, Gewaehrung von Rabatten, Auswirkung der unterzeichneten Vertraege auf das Nutzungsrecht an Vermögenswerten u.dgl. in der Rechnungslegung zu erfassen? Wie kann man feststellen, ob das jeweilige Problem fuer die Gesellschaft relevant ist oder nicht? Die Antwort auf diese sowie viele andere Fragen sollen wir gerade in der Rechnungslegungspolitik finden, d.h. einer Sammlung der aktuellen Grundsaetze-Leitlinien, die jedes Unternehmen von dem ersten Geschaeftsvorfall begleiten sollen; sie sollen ein Wegweiser sein, der zu einer hochqualitativen Rechnungslegung, quantifizierten Visitenkarte des Unternehmens fuehrt.

Aber was soll man tun und was beachten, wenn wir ueber keine Rechnungslegungspolitik verfuegen bzw. wenn sie nur dazu ist, um einfach zu „sein” bzw. wenn sie seit langem nicht mehr aktuell ist (mit dem letzten Update vor 15 Jahren ... – solche Rechnungslegungsgrundsaetze gibt es in den Unternehmen gar nicht selten)? Darueber schreiben wir ausfuehrlich in dem naechsten Beitrag.

MÖCHTEN SIE MEHR ERFAHREN? 
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um ueber die steuerrechtlichen und finanziellen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein. Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten!
Jetzt abonnieren