In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Wann ist ein Werthaltigkeitstest durchzuführen?
- Welche Vorschriften sind bei einem Impairment Test zu berücksichtigen?
- Was sollte man bei der Wertanalyse von Vermögensgegenständen berücksichtigen?
Für welche Vermögenswerte gilt ein Impairment Test?
Nach dem Rechnungslegungsgesetz (RLG-PL) und den International Financial Reporting Standards (IFRS), ist ein Jahresabschluss nach bestem Wissen, unter Annahme der Vorsichtsprinzips und auf Grundlage der ordnungsgemäß geführten Handelsbücher aufzustellen.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollte das Unternehmen einen Werthaltigkeitstest durchführen, sofern während seiner Tätigkeit externe oder interne Indikatoren auftreten, die das Risiko einer Nichtnutzung seiner Vermögenswerte aufzeigen. Darauf weisen der Nationale Rechnungslegungsstandard 4 (KSR 4) und der International Accounting Standard 36 (IAS 36) auf.
Es ist jedoch erwähnenswert, dass wir mit der Wertminderung von Vermögenswerten alle Vermögenswerte außer u.a. der
- Vorräte,
- latenten Steuer,
- biologischen Vermögenswerte,
- Vermögenswerte, die nach dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
- finanziellen Vermögenswerte, die nach IFRS 9 zu bewerten sind,
meinen.
Daher wird ein solcher Test oft mit einem Werthaltigkeitstest für Anlagevermögen gleichgesetzt.
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Wann ist ein Werthaltigkeitstest („Impairment Test”) durchzuführen?
Um die durch polnische und internationale Vorschriften vorgeschriebenen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen Unternehmen am Ende ihrer Berichtsperiode stets prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Werthaltigkeitstests oder – wie im KSR 4 angegeben ist – eines Verfahrens zur Ermittlung der Wertberichtigung auf Vermögenswerte wegen ihrer Wertminderung vorliegen. Um jedoch zu vermeiden, diese etwas verwirrende Formel zu wiederholen, bleiben wir beim Begriff „Impairment Test”.
Um zu beurteilen, ob die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen (und daher es notwendig ist, einen Impairment Test durchzuführen), sollte man folgende Situationen analysieren, mit denen ein Unternehmen zu tun hat:
Externe Indikatoren bzw. Umstände:
- zu beobachtende Indikatoren, die auf die Wertminderung von Vermögenswerten hinweisen,
- wesentliche technische, marktbezogene, wirtschaftliche oder rechtliche Änderungen in dem Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist, die sich auf seine Tätigkeit negativ auswirken,
- wesentliche Änderungen der Zinssätze,
- Rückgänge von Bestellmengen und Preisen auf den Kundenmärkten,
- Erhöhung der Preise auf den Lieferantenmärkten (oder z.B. ein völliger Mangel an Komponenten, die für die Herstellung und den Verkauf der Produkte des Unternehmens notwendig sind),
- Erhöhung der für den Verkauf erforderlichen Kosten,
Interne Indikatoren bzw. Umstände:
- physischer Schaden von Vermögenswerten,
- nachteilige Entwicklungen in der Nutzung von Vermögenswerten (z.B. der Verzicht auf die Vermietung einer Bürofläche, während die dafür getragenen Aufwendungen nicht erstattet werden und ihr Buchwert wesentlich ist),
- organisatorische Veränderungen,
- Weggang von Schlüsselpersonal,
- Restrukturierung und andere ähnliche Maßnahmen.
Es ist auch wichtig, sich an den verpflichtenden Test nach IAS 36 zu erinnern – nämlich für nicht abgeschriebenes Anlagevermögen (es handelt sich z.B. um den Geschäfts- oder Firmenwert). In ihrem Fall wird der Impairment Test jedes Jahr durchgeführt. In KSR 4 wird der jährliche Test im Falle der Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Konzernabschluss erwähnt.
Was genau ist ein Werthaltigkeitstest?
Infolge des Impairment Tests soll das Unternehmen die Antwort auf die Frage erhalten, ob der erzielbare Betrag der Vermögenswerte nicht niedriger als ihr Buchwert ist.
Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge:
- aus dem Nettoveräußerungswert (bzw. beizulegenden Zeitwert abzüglich möglichen Veräußerungskosten)
- aus der Summe der abgezinsten Cashflows, die das Unternehmen aus der Nutzung der analysierten Vermögenswerte erzielen kann (d.h. aus dem Nutzungswert).
Wenn das Unternehmen z.B. über einen (fairen) Marktwert verfügt und dieser nicht unter dem Buchwert der Vermögenswerte liegt, muss sich die Buchhaltungsabteilung nicht mit der Analyse von Prognosen und der Abzinsung von Cashflows beschäftigen.
Es ist jedoch oft schwieriger, eine Marktbewertung der Vermögenswerte oder sogar der gesamten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu erhalten. Dann kommt eine Analyse der Pläne und Annahmen für die kommenden Jahre zur Hilfe.
Angemessene Annahmen, geschickte Nutzung der Excel-Funktionen und Abzinsung zum richtigen Satz sowie – falls nötig – Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers sind Lösungen, die die Antwort des Unternehmens auf die Frage, wie sehr der DCF-Wert vom Buchwert abweicht (und somit ob daher eine Wortberichtigung vorgenommen werden sollte) erheblich erleichtern werden. Buchhalter dürfen nur nicht vergessen, dass eine Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Zukunft nicht rückgängig gemacht werden kann – im Gegensatz zur Wertberichtigung auf andere Vermögenswerte.