Die Umstellung auf PKD 2025 bedeutet für viele Unternehmen nicht nur die Änderung der Wirtschaftszweig-Codes, sondern auch die Notwendigkeit, zu überprüfen, ob die Einträge in dem Landesgerichsregister ihr Geschäft immer noch ordnungsgemäß widerspiegeln. In der Praxis stellen Unternehmer meist vier Fragen, die wir im Folgenden besprechen. Wenn Sie mehr über die Regeln des Übergangs zu PKD 2025 erfahren möchten, können Sie gerne unseren Leitfaden „Neue Klassifikation der PKD-Codes – PKD 2025. Folgen und Pflichten für Gesellschaften” lesen.
1. PKD 2025 vs. Gesellschaftsvertrag. Muss er immer geändert werden?
Frage: In unserem Gesellschaftsvertrag wurde der Gegenstand des Unternehmens in Form einer Beschreibung ohne PKD-Codes angegeben. Bedeutet die Umstellung auf PKD 2025 die Notwendigkeit, den Gesellschaftsvertrag beim Notar zu ändern?
Antwort: Nein. Wenn man die bisherige Beschreibung an die Tätigkeit anpassen kann, die den neuen PKD-Codes entspricht, erfordert die Änderung der Klassifikation nicht die Änderung des Gesellschaftsvertrags. Es ist jedoch notwendig, ihn mit dem Umfang der ausgewählten PKD 2025-Codes zu vergleichen. Wenn das Unternehmen anlässlich der Anpassung der Codes beabsichtigt, seine Tätigkeit über den im Vertrag vorgesehenen Umfang auszuweiten, muss er geändert werden. Daher ist der Vertragsinhalt und nicht die Änderung der Nummerierung der Codes entscheidend.
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2. Ein bisheriger Code entspricht mehreren neuen Codes. Was sollte man tun?
Frage: Unser Unternehmen entwickelt Geschäftsanwendungen und bisher verwendete es den Code 62.01.Z. In der PKD 2025 entsprechen ihm mehrere Codes. Sollten wir alle eintragen, um den aktuellen Tätigkeitsumfang aufrechtzuerhalten?
Antwort: Nicht alle Äquivalente sollten automatisch gewählt werden. Man muss neue Codes an die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten anpassen. In diesem Beispiel unterscheidet PKD 2025 Programmierung von Computerspielen, die mit dem Code 62.10.A gekennzeichnet wird, und sonstige Programmierungstätigkeiten, die mit dem Code 62.10.B gekennzeichnet werden. Wenn das Unternehmen Geschäftsanwendungen entwickelt und keine Computerspiele programmiert, ist das entsprechende Äquivalent grundsätzlich der Code 62.10.B. Ein Umsteigeschlüssel des Statistischen Hauptamtes (GUS) weist auf mögliche Zuordnungen hin, er ersetzt jedoch nicht die Analyse der Tätigkeiten eines bestimmten Unternehmens.
3. Fügen Sie eine neue Tätigkeit hinzu? Passen Sie auf den gesamten PKD-Eintrag ein!
Frage: Das Unternehmen möchte eine neue Art von Dienstleistungen in das Landesgerichtsregister eintragen lassen. Kann es sie gemäß PKD 2025 angeben und die übrigen Codes gemäß PKD 2007 bis zum Ende der Übergangsfrist belassen?
Antwort: Nein. Mit der Einreichung des Antrags auf die Änderung des Gegenstands des Unternehmens entsteht für das Unternehmen die Pflicht zur Verwendung von PKD 2025. Demnach sollte es alle offengelegten Codes überprüfen und anpassen, und nicht nur die hinzugefügte Position, weil das System eine solche Möglichkeit nicht genehmigt. Man sollte auch zuvor prüfen, ob die neue Tätigkeit dem Gesellschaftsvertrag entspricht. Anders sieht das im Falle eines Antrags betreffend ausschließlich andere Daten, z.B. die Zusammensetzung der Geschäftsführung: dann erzwingt eine solche Änderung nicht die Umstellung auf PKD 2025.
4. Unser Unternehmen ändert sein Geschäftsprofil nicht. Reicht die automatische Umklassifizierung aus?
Frage: Unser Unternehmen ändert sein Geschäftsprofil nicht. Wenn die Codes nach Ablauf der Übergangsfrist automatisch angepasst werden sollen, können wir einfach nichts tun?
Antwort: Die Vorschriften sehen eine automatische Umklassifizierung nach Ablauf der Übergangsfrist vor, die im Regelfall am 31. Dezember 2026 endet. Das bedeutet jedoch nicht, dass das System die Tätigkeiten des Unternehmens einzeln analysiert und die Codes auswählt, die am besten zu ihm passen. Die Anpassung der Codes wird auf den offiziellen Übergangsregeln basieren, und in den Fällen, in denen es nicht möglich ist, einen neuen Code gemäß diesen Regeln zuzuweisen, kann der bestehende Eintrag zum Gegenstand des Unternehmens in dem Landesgerichtsregister gelöscht werden. Daher lohnt es sich, sich selbst darum zu kümmern, was eingetragen wird, und den Eintrag selbst zu ändern. Es ist auch eine gute Gelegenheit, die tatsächliche Tätigkeiten des Unternehmens erneut zu analysieren und zu bestätigen, ob sie wirklich den Beschreibungen der Tätigkeiten im Gesellschaftsvertrag entsprechen, die oft vor vielen Jahren ausgewählt wurden.
Wichtigste Schlussfolgerungen
- Nicht jede Änderung der PKD-Codes erfordert die Änderung des Gesellschaftsvertrags.
- Ein alter PKD-Code kann mehreren neuen Codes entsprechen.
- Es ist nicht möglich, PKD 2007 und PKD 2025 bei der Änderung der Tätigkeiten in dem Landesgerichtsregister zu kombinieren.
- Man sollte sich nicht ausschließlich auf die automatische Umklassifizierung verlassen.
Die Anpassung der PKD-Codes läuft nicht immer nur auf die Zuordnung der neuen Kennzeichnungen hinaus. In vielen Fällen ist auch dabei die Überprüfung des Gesellschaftsvertrags, des Tätigkeitsumfangs und der geplanten Änderungen in dem Landesgerichtsregister erforderlich.
Planen Sie die Anpassung der PKD-Codes oder die Änderung des Eintrags in dem Landesgerichtsregister? Die Experten von RSM Poland unterstützen Unternehmer bei der Analyse der Vereinbarkeit ihrer Tätigkeit mit PKD 2025, der Änderung der Einträge in dem Landesgerichtsregister und der Vorbereitung der notwendigen Unternehmensänderungen.