In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wie sind Fremdwährungsgeschäfte in den Büchern zu erfassen?
  • Welcher Wechselkurs sollte für ein Fremdwährungsgeschäft verwendet werden?
  • Wie sollten Anzahlungen auf Anlagen im Bau verbucht werden?

International tätige Unternehmen führen häufig Geschäfte in Fremdwährungen durch, was natürlich selbstverständlich ist, aber einige Probleme mit sich bringt, weil – nach polnischen Vorschriften – alle derartigen Tätigkeiten in den Büchern in der Landeswährung ausgewiesen werden sollten. Wie sind also solche Geschäfte umzurechnen, anzusetzen und ordnungsgemäß in den Büchern darzustellen? Wir werden diese Fragen anhand des International Accounting Standards 21 (IAS 21) und Rechnungslegungsgesetzes (RLG-PL) beantworten.

 

Was sagt das Rechnungslegungsgesetz zu Fremdwährungsgeschäften?

Das Rechnungslegungsgesetz bestimmt in erster Linie, dass die Bücher eines in Polen tätigen Unternehmens in der polnischen Währung – PLN – geführt werden müssen (Art. 9 RLG-PL).

In Bezug auf die Bewertung der von einem Unternehmen in Fremdwährungen durchgeführten Geschäften ist die Vorgehensweise je nach dem Zeitpunkt der Buchung des Geschäftsvorfalls zu unterscheiden:

  • Buchung zum historischen Zeitpunkt – in einem solchen Fall wird für die Bewertung des Geschäftsvorfalls ein Wechselkurs nach Bestimmungen des Art. 30 Abs. 2 RLG-PL verwendet:
    • der Kurs, der tatsächlich an diesem Tag verwendet wurde, was sich aus der Art des Geschäftsvorfalls ergibt (im Falle des Verkaufs oder Kaufs von Währungen und der Zahlung von Forderungen oder Verbindlichkeiten), oder
    • der durchschnittliche Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) für jeweilige Währung am Vortag des Geschäftsvorfalls (im Falle der Zahlung von Forderungen oder Verbindlichkeiten, wenn die Verwendung des oben genannten Wechselkurses nicht gerechtfertigt ist, sowie im Falle anderer Geschäftsvorfälle).
  • Buchung zum Bilanzstichtag – in einem solchen Fall wird ein Wechselkurs nach Bestimmungen des Art. 30 Abs. 1 RLG-PL verwendet:
    • der zu diesem Tag geltende durchschnittliche Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) für diese Währung.

Es gibt auch Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz der Stichtagsbewertung, die folgende Unternehmen betreffen:

  • Unternehmen, die Devisenhandel betreiben – in ihrem Fall erfolgt die Bewertung zum Wechselkurs, zu dem die Währung gekauft wurde, jedoch in einem Betrag, der nicht höher als der durchschnittliche Wechselkurs der Polnischen Nationalbank für die jeweilige Währung zum Bewertungstag ist,
  • Unternehmen, die die im Nationalen Rechnungslegungsstandard 11 (KSR 11) genannten Lösungen in Anspruch nehmen – gemäß § 6.18 KSR 11 sollte ein solches Unternehmen die Anzahlungen und Vorauszahlungen auf Erwerb einer Sachanlage, die in der Fremdwährung ausgedrückt sind, in die polnische Währung nur zum Zeitpunkt ihrer Übergabe umrechnen. In einem solchen Fall bewerten wir sie nicht neu, sondern zum historischen Zeitpunkt. 

Lösungen für Darstellung der Daten in Fremdwährung nach International Accounting Standard 21 (IAS 21)

Unternehmen, die IAS 21 anwenden, können die Währung für die Darstellung ihrer Finanzdaten (die sog. Darstellungswährung) frei verwenden, vorausgesetzt, dass diese Währung ordnungsgemäß analysiert wird und die entsprechenden Erwägungen darüber unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dokumentiert sind.

Es kann vorkommen, dass ein Unternehmen seine Daten in EUR darstellen möchte und seine meisten Geschäftsvorfälle in PLN ausgedrückt sind. In einem solchen Fall muss dieses Unternehmen entsprechende Berechnungen vornehmen:

  • Vermögenswerte und Schulden der Bilanz sind zum Stichtagskurs des jeweiligen Bilanzstichtages umzurechnen,
  • Erträge und Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen (oft wird in einem solchen Fall der durchschnittliche Wechselkurs verwendet).

Alle entstandenen Umrechnungsdifferenzen sind unter einem separaten Posten des sonstigen Gesamtergebnisses zu erfassen.

Es sollte auch beachtet werden, dass Lösungen des IAS 21 nicht für:

  • Geschäftsvorfälle und Salden im Zusammenhang mit den derivativen Finanzinstrumenten nach dem International Financial Reporting Standard 9 „Finanzinstrumente”,
  • Bilanzierung von Sicherheiten für Posten in Fremdwährung,

gelten.

 

Grundsätze für Bewertung von Fremdwährungsgeschäften nach IAS 21

Bei der Analyse der Methoden zur Erfassung von Fremdwährungsgeschäften in den gemäß IAS 21 geführten Büchern teilen wir sie – wie im Falle des Rechnungslegungsgesetzes – nach den folgenden Kriterien auf:

  • erstmalige Bewertung – es wird der Kassakurs am Tag des Geschäftsvorfalls für den Umtausch funktionaler Währung in Fremdwährung verwendet. 

Funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsraumes, in dem das Unternehmen tätig ist, d.h. in der Regel ist es die Währung des Landes, in dem dieses Unternehmen die Geschäftstätigkeit ausübt (es kann jedoch die Ausnahmen davon geben). Fremdwährung ist dagegen eine andere Währung als funktionale Währung.

  • Stichtagsbewertung – sie hängt davon ab, was wir bewerten:
    • monetäre Posten – d.h. Zahlungsmittel in der Kasse und auf Bankkonten des Unternehmens sowie Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einem festen oder bestimmbaren Fremdwährungsbetrag zu empfangen oder zu begleichen sind – sind zum Stichtagskurs anzusetzen.
    • nicht-monetäre Posten – d.h. solche, die sich grundsätzlich dadurch auszeichnen, dass kein Recht auf Erhalt (bzw. keine Verpflichtung zur Lieferung) einer festen oder bestimmbaren Anzahl an Fremdwährungseinheiten besteht – sind:
      • zum Wechselkurs am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (sofern sie im beizulegenden Zeitwert angesetzt werden),
      • zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls (sonstige nicht-monetäre Posten)

anzusetzen.

Stichtagskurs ist Kassakurs am Ende der Berichtsperiode. 

Wechselkurs ist ein Indikator, der beim Tausch zweier Währungen verwendet wird. 

Kassakurs ist ein Wechselkurs für eine sofortige Lieferung.

Je nach zu bewertendem Vermögenswert kann der Wechselkurs für eine sofortige Lieferung dem in den polnischen Rechnungslegungsvorschriften genannten Kauf- oder Verkaufskurs entsprechen.

Gemäß dem International Accounting Standard 21 können Unternehmen eine Vereinfachung in Anspruch nehmen, die darin besteht, den durchschnittlichen Wechselkurs für eine bestimmte Woche bzw. einen Monat für eine bestimmte Fremdwährung zu verwenden – unter Vorbehalt, dass diese Lösung bei erheblichen Wechselkursschwankungen nicht richtig ist.

 

Was im Falle der Verbuchung von Anzahlungen auf Anlagen im Bau?

Manche Unternehmen hinterlegen Kaution oder leisten Vorauszahlungen und Anzahlungen, um Sachanlagen zu erwerben und sind nicht sicher, ob sie dann von einem monetären oder einem nicht-monetären Posten sprechen können

Wenn ein Unternehmen monetäre Einheiten zurückerhält (Kautionsrückgabe), dann handelt es sich um einen monetären Posten. In einem anderem Fall, wenn Zahlungen als Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen angesehen werden, werden sie als nicht-monetäre Posten behandelt und in dem Abschluss in dem zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechneten Betrag dargestellt.

 

Bei der Durchführung von Fremdwährungsgeschäften sollte man bestimmte Verfahren beachten

Zusammenfassend erfordert eine ordnungsgemäße Erfassung von Fremdwährungsgeschäften in den Büchern die genaue Anwendung der entsprechenden Wechselkurse gemäß dem Rechnungslegungsgesetz oder dem International Accounting Standard 21. Egal, ob wir über erstmalige Bewertung oder Stichtagsbewertung sprechen, ist es wichtig, zwischen monetären und nicht-monetären Posten zu unterscheiden und bestimmte Ausnahmen, wie z. B. Anzahlungen auf Anlagen, zu berücksichtigen.

Angesichts der Komplexität der Regelungen und der Notwendigkeit, polnische und internationale Vorschriften einzuhalten, lohnt es sich, die Unterstützung einer erfahrenen  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen, die auf Prüfung von Abschlüssen und internen Buchhaltungsprozessen spezialisiert ist. Daher sollten Sie uns kontaktieren und sich davon überzeugen, wie eine solche Unterstützung einschließlich der Entwicklung der auf Besonderheiten der Geschäftstätigkeit zugeschnittenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einer umfassenden interne Revision die Sicherheit der finanziellen Tätigkeiten der Unternehmen gewährleisten kann.