Wichtige Informationen:
Die neuste Änderung der Vorschriften über Krankschreibung klärt den Begriff der Erwerbstätigkeit und gewährt den Sozialversicherungsprüfern erweiterte Befugnisse.
Die Änderungen ermöglichen es den krankgeschriebenen Arbeitnehmern, zu arbeiten, jedoch nur, indem sie einzelne Tätigkeiten vornehmen und vorausgesetzt, dass diese nicht auf Weisung des Arbeitgebers ausgeführt werden.
Kranke Arbeitnehmer müssen nicht bedingungslos zu Hause bleiben – der Gesetzgeber hat ihnen erlaubt, tägliche, vernünftige Tätigkeiten vorzunehmen (z. B. Lebensmittel einkaufen zu gehen) und sogar (unter bestimmten Bedingungen) ins Ausland zu reisen.
Die neuen Vorschriften, die ab 2026 in Polen gelten, klärten im wesentlichen Maße die Regeln für die Inanspruchnahme von Krankschreibungen und die Regeln zur Kontrolle der vorübergehend Arbeitsunfähigen. Die Änderungen haben zum Ziel, die Transparenz der Vorschriften zu erhöhen und Missbräuche der Arbeitnehmer und Ärzte zu verringern, was zum besseren Schutz der Interessen der Arbeitgeber führen soll.
Die von uns diskutierten Änderungen resultieren aus der Novelle vom 18. Dezember 2024 und umfassen u.a. das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Gesetz über das Sozialversicherungssystem und das Gesetz über Alters- und Invalidenrenten aus dem Sozialversicherungsfonds. Die wichtigsten Bestimmungen traten grundsätzlich am 13. April 2026 (wenn auch teilweise am 27. Januar 2026) in Kraft.
Neue Definition der Erwerbstätigkeit
Der Gesetzgeber weist eindeutig darauf hin, dass grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit, die während der Krankschreibung ausgeübt wird, zum Verlust der Leistung führen kann. Eine Ausnahme kann für gelegentliche Tätigkeiten gemacht werden, die durch besondere Umstände erzwungen werden.
Die Novelle führt einen praktischen Ansatz ein und erlaubt es den Arbeitnehmern, einzelne Tätigkeiten vorzunehmen, solange sie nicht auf Weisung des Arbeitgebers ausgeführt werden, insbesondere wenn sie:
- dringende Reaktion erfordern, um ernsthafte geschäftliche Konsequenzen zu vermeiden (z. B. ist es notwendig, ein wichtiges Dokument zu übersenden),
- notwendige Entscheidungen oder Formalitäten betreffen (z. B. ist es notwendig, die Lohn- und Gehaltsliste oder Unternehmensunterlagen zu unterzeichnen),
- aus unerwarteten betrieblichen Ereignissen (wie etwa der Genehmigung der Warenausgabe durch den Unternehmer) resultieren.
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Grenzen der Zulässigkeit von Tätigkeiten während der Krankschreibung
Damit eine Tätigkeit eines Arbeitnehmers während der Krankschreibung als rechtmäßig gilt:
- darf sie nicht auf Auftrag des Arbeitgebers ausgeführt werden,
- darf sie keine regelmäßige Tätigkeit sein,
- darf sie weder die Behandlung behindern noch die Genesung verlängern.
In der Praxis bedeutet dies, dass wichtige Unternehmensprozesse von dem Arbeitnehmer ohne das Risiko eines automatischen Leistungsverlusts gesichert werden können – vorausgesetzt, dass ein gesunder Menschenverstand beachtet wird und dabei kein Druck vom Arbeitgeber besteht.
Beispiel 1 – zulässige gelegentliche Tätigkeiten während der Krankschreibung
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer merkt, dass ohne sein Handeln das Unternehmen möglicherweise ein Problem hat (z.B. im Zusammenhang mit dem Fehlen einer wichtigen Datei für einen Kunden). Deshalb vollendet er die Aufgabe, die er zuvor begonnen hat, und schickt die Datei an seinen Kollegen – auf eigene Initiative, ohne Weisung seines Vorgesetzten. Eine solche einmalige Tätigkeit, die durch die Situation erzwungen wird, liegt im Allgemeinen innerhalb der zulässigen Grenzen
Beispiel 2 – unzulässige Tätigkeiten während der Krankschreibung
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer erhält eine Weisung vom Arbeitgeber und führt eine geschäftliche Aufgabe aus (z. B. erstellt Dokumente, beantwortet E-Mails, bedient Kunden) oder tut dies regelmäßig über mehrere Tage von zu Hause aus. In einem solchen Fall wird eine Erwerbstätigkeit während der Krankschreibung ausgeübt, was bedeutet, dass das Risiko besteht, den Anspruch auf Leistungen zu verlieren.
Kann ein Arbeitnehmer, der während seiner Krankschreibung nur gelegentlich arbeitet, trotzdem das Krankengeld verlieren?
Ja – das bleibt unverändert. Die Verrichtung der Arbeit (oder eine nicht ordnungsgemäße Nutzung der Krankschreibung) bedeutet weiterhin den Verlust des Anspruchs auf Leistungen für die gesamte Krankheitszeit. Darüber hinaus stärken die neuen Vorschriften die Kontrollinstrumente, um jeglichen Missbrauch zu vermeiden.
Wie ändern sich die Grundsätze für eine Tätigkeit während der Krankschreibung?
Die ab 2026 geltenden Vorschriften führen eine einfache Regel ein: während der Krankschreibung können Arbeitnehmer das tun, was ihnen hilft, zu genesen – aber nicht das, was diesen Prozess verlängert. Das entscheidende Kriterium ist, ob eine bestimmte Tätigkeit die Genesung unterstützt oder behindern kann.
Der Gesetzgeber unterscheidet ausdrücklicher zwischen den erlaubten und riskanten Tätigkeiten. In der Praxis bedeutet das, dass man täglich vernünftige Tätigkeiten (z.B. Lebensmitteleinkauf) vornehmen kann, und alles, was die Behandlung beeinträchtigen könnte, kann in Frage gestellt werden.
Es ist auch erwähnenswert, dass die während der Krankschreibung vorgenommenen Tätigkeiten von den Sozialversicherungsprüfern (und manchmal auch von dem Arbeitgeber) endgültig bewertet werden. Sie prüfen, ob die Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Rahmen des „gesunden Menschenverstands” liegen, und seine Rückkehr zur Arbeit nicht verlängern.
Ist es möglich, während der Krankschreibung bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten?
Zurzeit nicht. Ab 2027 wird jedoch eine gewisse Flexibilität eingeführt: in bestimmten Fällen kann ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung weiterhin für einen der Arbeitgeber Arbeit leisten (sofern die Art der Pflicht es zulässt).
Ist eine Reise einschließlich Auslandsreise während der Krankschreibung erlaubt?
Ja – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hält sich an ärztliche Empfehlungen und erfüllt die Informationspflichten.
Auslandsreisen während der Krankschreibung sind zulässig, sofern:
- keine Bettruhe verordnet wurde,
- die Reise den ärztlichen Empfehlungen nicht widerspricht,
- der Patient dem Arzt seinen Aufenthaltsort mitteilt (falls er sich von dem in e-ZUS angegebenen unterscheidet) und der Arzt diesen Aufenthaltsort in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angibt,
- im Falle einer Änderung des Aufenthaltsortes der Arbeitnehmer diese Tatsache innerhalb von 3 Tagen nach der Änderung der Adresse der Sozialversicherungsbehörde (ZUS) und dem Arbeitgeber mitteilt.
Wie sehen Kontrollen der krankgeschriebenen Arbeitnehmer nach Änderungen aus?
Neue Vorschriften organisieren und stärken das Kontrollsystem. ZUS und Arbeitgeber gewinnen klare Kompetenzen, und die Kontrollen selbst können an mehreren Orten durchgeführt werden.
Kontrolle von Krankschreibungen wird durch einige Rechtsträger durchgeführt:
- ZUS – führt die Kontrolle von Versicherten und Personen nach dem Ablauf der Versicherung durch,
- Große Leistungsträger (mit mehr als 20 Versicherten) – führen die Kontrollen von Personen durch, an die Leistungen gezahlt werden,
- ZUS auf Antrag eines Beitragszahlers – kann auch Arbeitnehmer der großen Leistungsträger kontrollieren,
- alle Beitragszahler – können Kontrollen über Entgeltfortzahlung durchführen.
Kontrolle eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers umfasst grundsätzlich:
- Prüfung, ob der Versicherte keine Erwerbstätigkeit ausübt,
- Beurteilung, ob die Krankschreibung im Einklang mit ihrem Zweck genutzt wird,
- im Falle von Betreuungsgeld – Überprüfung, ob die Betreuung tatsächlich geleistet wird und ob es keine anderen Personen gibt, die sie leisten könnten.
Wie läuft eine Kontrolle ab?
- Eine Kontrolle kann am Wohnort, Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder einem anderen Ort stattfinden, der mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt.
- Sozialversicherungsprüfer können die kontrollierten Personen ausweisen und Erklärungen von ihnen sammeln,
- Tätigkeiten sollten so durchgeführt werden, dass sie die Privatsphäre und Gesundheit eines Kranken so weit wie möglich nicht verletzen.
Kontrollen wurden deutlich umfassender und flexibler. Sie können nicht nur am Wohnort, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz der kontrollierten Person durchgeführt werden, sondern auch am Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit und überall dort, wo dies zur Erreichung des Kontrollzwecks erforderlich ist. Dies ist eine wichtige Erweiterung im Vergleich zu den bisherigen Regeln, die Kontrollen nur auf den Wohnort, den vorübergehenden Aufenthaltsort und den Arbeitsplatz einer arbeitsunfähigen Person beschränkten.
Nachweis der Kontrolle eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers
Für jede Kontrolle wird ein Protokoll erstellt, selbst wenn keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Die geprüfte Person hat 7 Tage Zeit, Einwände zu erheben, und ZUS ist verpflichtet, sie zu prüfen und kann anschließend einen Anhang zum Protokoll erstellen. Das Protokoll über die Kontrolle gilt als Grundlage für die Entziehung des Anspruchs auf Leistungen.
ZUS erhielt zudem erweiterte Befugnisse, um
- Patientenakten bei Ärzten zu überprüfen,
- mit den Ärztekammern zusammenzuarbeiten,
- die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Falle der Feststellung von Unregelmäßigkeiten einzuschränken,
Zusammenfassung
Was sind die wichtigsten Schlüsse, die man im Jahr 2026 ziehen sollte, und was sollte man im Hinterkopf behalten? Personal- und Lohnbuchhalter müssen sich mit einer kleinen Revolution auseinandersetzen, aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist jedoch das Entscheidende, dass mit den neuesten Änderungen in den Regeln für die Inanspruchnahme der Krankschreibung der Begriff der Erwerbstätigkeit klargestellt wurde und die Missbräuche verringert werden sollen, wobei einzelne, gelegentliche Tätigkeiten in Notfällen zugelassen sind. Darüber hinaus wurden die Fragen von Reisen – einschließlich Auslandsreisen – und Tätigkeiten während der Krankheit geklärt, und neue Bedingungen für mögliche Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber während einer Krankschreibung sind am Horizont erschienen.
Der Gesetzgeber betont ausdrücklich, dass jede Arbeit, die dem Zweck der Krankschreibung widerspricht, dennoch zum Verlust der Leistung führen kann, und die Beurteilung, ob ein Missbrauch vorlag, liegt stets bei der Sozialversicherungsbehörde oder dem Arbeitgeber. Auch die Grundsätze der Kontrolle wurden näher bestimmt und sie umfassen mehrere Orte und erweiterte Befugnisse. Daher sind die Änderungen bedeutend (und es werden weitere vorbereitet). Deswegen erinnern wir Sie im Zweifelsfall daran, dass es sich immer lohnt, sich sicherheitshalber zu Arbeitsrecht und Sozialversicherungen beraten zu lassen.