• Wie können Sie Ihr Unternehmen auf das Inkrafttreten von JPK CIT vorbereiten?
  • Wer wir verpflichtet sein, das JPK CIT bereitzustellen?
  • Welche Angaben wird das Standard Audit File für das ganze Jahr enthalten?

Davon lesen Sie in diesem Beitrag.

Es wird immer noch daran gearbeitet, die Abrechnungen zwischen polnischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden zu vereinheitlichen und vollständig zu digitalisieren. Wie wir wissen, ist dies Teil einer umfassenden Strategie des Finanzministeriums, die darauf abzielt, das System zu straffen und die Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und der Behörde zu verbessern. Standardmäßig sollen die Änderungen es den Beamten erleichtern, Steuerpflichtige effektiver auszuwählen, die einer Betriebsprüfung unterzogen werden sollen. Aber was bedeutet das für diejenigen Personen, die ein Unternehmen in Polen führen? Bedeutet das neue SAF-T für das ganze Jahr nur Probleme für Steuerpflichtige oder können sie auch mit bestimmten Vorteilen rechnen?

Nach dem Körperschaftsteuergesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, entsteht die Pflicht zur Einreichung von JPK CIT jedes Jahr. Seine Einreichungsfrist entspricht der Einreichungsfrist für Körperschaftsteuererklärung.

In der ersten Stufe müssen sog. große Körperschaftsteuerpflichtige, d. h. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR und steuerliche Kapitalgruppen (poln. PGK) das JPK CIT einreichen. Für Steuerpflichtige dieser Gruppe (deren Steuerjahr mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes beginnt) bedeutet dies, dass sie bis zum 31. März 2026 ihre erste Körperschaftsteuerabrechnung in Form von SAF-T einreichen müssen. Dies erfordert eine Anpassung der Buchhaltungssysteme an die Anforderungen des Finanzministeriums – sowohl in Bezug auf die Datenstruktur als auch auf die Art und Weise der Buchführung.

Realistisch gesehen bleibt nicht viel Zeit, um diese Änderungen vorzunehmen. 

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Wie sollten Sie Ihr Unternehmen auf die Änderungen vorbereiten, die durch JPK CIT-Vorschriften eingeführt werden?

Derzeit sind in Polen JPK_KR Vorschriften in Kraft, die Steuerpflichtige dazu verpflichten, den Finanzbehörden ihre Handelsbücher in Form von Standard Audit File vorzulegen. Diese Bestimmungen gelten nur für Steuerpflichtige, die ihre Bücher mit Hilfe von Software führen. Es ist erwähnenswert, dass die derzeitige Rechtslage die Umstände klar bestimmt, unter denen die Finanzbehörden den Zugang zu JPK_KR verlangen können. Dies kann nur während der Durchführung von steuerlichen Vorprüfungen und Steuerverfahren passieren.

Die neuen Vorschriften, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, erweitern erheblich die Kompetenzen der Finanzbehörden – die jährlichen JPK CIT-Dateien müssen den Beamten ohne vorherige Aufforderung zugesandt werden. Dies bedeutet für einen Steuerpflichtigen, dass er einer Betriebsprüfung ohne vorherige Mitteilung unterzogen werden kann.

Darüber hinaus sollten Steuerpflichtige ihre Finanzverwaltungssoftware und die Art und Weise ihrer Buchführung so anpassen, dass sie der Verpflichtung zur Übermittlung von JPK CIT in der vom Finanzministerium vorgesehen Form nachkommen können.

 

Welche Informationen müssen Sie im Rahmen von JPK CIT bereitstellen?

In Bezug auf den Umfang der von den Steuerpflichtigen zu übermittelnden Informationen gelten zurzeit die im Rahmen der Polnischen Ordnung verabschiedeten Vorschriften. Und bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass sie vor dem Inkrafttreten des JPK CIT, d.h. dem 1. Januar 2025, geändert werden.

In dem Verordnungsentwurf vom 20. November 2023 (veröffentlicht am 29 November 2023), erlegt das Finanzministerium den Steuerpflichtigen jedoch zusätzliche Anforderungen an die Informationen auf, die sie in dem Standard Audit File angeben müssen.

In diesem Verordnungsentwurf schlägt das Ministerium folgende Änderungen vor:

  • Einführung der zusätzlichen Tags in die JPK_CIT-Struktur zur Identifizierung der Konten der Bücher, die von den berichtspflichtigen Unternehmen verwendet werden,
  • Vornahme der Änderungen an JPK_KR im Bereich dieser Informationen.

In der Begründung des Verordnungsentwurfs argumentierte das Ministerium, dass die oben genannten Änderungen durch die Notwendigkeit bedingt seien, die eingereichten Jahresabschlüsse mit den Daten von JPK_VAT und Informationen von KSeF zu vergleichen.

Nach dem Verordnungsentwurf (in der ursprünglichen Fassung) sollten Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, JPK_CIT zu übermitteln, Folgendes in ihre elektronischen Handelsbücher aufnehmen:

  • Identifikationsdaten des Geschäftspartners des Steuerpflichtigen;
  • Nummer der Rechnung bzw. Korrekturrechnung, dank der der Beleg im KSeF identifiziert werden kann (wenn die Rechnung ein Buchungsbeleg ist);
  • Tags zur Identifizierung von Buchhaltungskonten (gemäß dem im Gesetzesentwurf genannten Wörterbuch der Tags);
  • Daten, die die Anschaffung, Herstellung oder Löschung einer Sachanlage oder eines immateriellen Vermögensgegenstands aus dem Bestandsverzeichnis bestätigen;
  • Höhe, Art und Typ der Differenz zwischen dem Bilanzergebnis und Steuerergebnis. In der Begründung des Verordnungsentwurfs heißt es, dass diese Angaben die einzelnen Eintragungen in den Handelsbüchern näher bestimmen sollten.
  • im Falle der Steuerpflichtigen, die mit der pauschalen Körperschaftsteuer auf Einkommen von Kapitalgesellschaften besteuert sind: Höhe und Art des zu versteuernden Einkommens.

 

Welche Unternehmen sind verpflichtet, das JPK CIT einzureichen?

Mit den verabschiedeten Übergangsbestimmungen wird die Verpflichtung zur Einreichung von JPK_CIT allmählich eingeführt, d.h. je nach Größe des Unternehmens und dem Datum des Beginns des Steuerjahres. In erster Linie wird es sich um eine Gruppe der sog. großen Körperschaftsteuerpflichtigen handeln.

  • Unternehmen, bei denen das Steuerjahr nach dem 31. Dezember 2024 beginnt und deren Umsatz in dem vorangegangenen Steuer- bzw. Geschäftsjahr den Gegenwert von 50 Mio. EUR überstiegen hat oder die zu einer steuerlichen Kapitalgruppe (PGK) gehören, sind verpflichtet, das JPK_CIT im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung bereitzustellen.
  • Sonstige Umsatzsteuerpflichtige sind verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2025 das JPK_CIT  (neben JPK_VAT) einzureichen.
  • Nach dem 31. Dezember 2026 wird die Pflicht zur Bereitstellung von JPK_CIT für alle Körperschaftsteuerpflichtige gelten.

 

Wie können Sie Ihr Unternehmen auf die Verpflichtung zur Bereitstellung von JPK CIT vorbereiten?

Realistisch betrachtet haben große Steuerpflichtige nur wenig Zeit, sich auf das Inkrafttreten der JPK CIT-Vorschriften vorzubereiten. Dazu kommt, dass die Einführung systemischer Veränderungen – sowohl in IT als auch im Rechnungswesen – in solch großen Unternehmen auch die größte Herausforderung zu sein scheint.

Die Anpassung des Systems des jeweiligen Unternehmens an die Bestimmungen der Verordnung, an der noch gearbeitet wird, kann tiefgreifende Änderungen im Buchhaltungsprozess erfordern. Man kann nicht ausschließen, dass sowohl das Hauptbuch als auch die Nebenbücher anders eingerichtet werden müssen.

Um sicher zu sein, dass dies professionell und reibungslos durchgeführt wird, lohnt es sich, die Unterstützung von erfahrenen Experten in Anspruch zu nehmen.