Wichtige Informationen:

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Das Hauptziel der DAC6-Richtlinie ist es, die aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung zu verhindern.

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MDR-Vorschriften verpflichten Steuerpflichtige dazu, dem Leiter der Landesfinanzverwaltung die Steuergestaltungen mitzuteilen.

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Polnische Regelungen hatten ursprünglich einen viel breiteren Anwendungsbereich als DAC6, der jedoch mit der Änderung der Abgabenordnung bedeutend eingeschränkt wurde.

Mandatory Disclosure Rules (MDR) verpflichten Steuerpflichtige, die sog. Steuergestaltungen an den Leiter der Landesfinanzverwaltung zu melden. Da dieser Begriff ein breites Spektrum von Handlungen und Tätigkeiten umfasst, die von Steuerpflichtigen durchgeführt werden (und die polnischen Vorschriften sahen mehr Verpflichtungen als die internationale DAC6-Richtlinie vor), sollten sich Unternehmer mit diesen Regelungen vertraut machen und sowohl ausländische als auch inländische Transaktionen regelmäßig analysieren. Was sollten Sie über MDR und DAC6 in Polen wissen?

 

Was sind die Vorschriften über Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen (MDR-Vorschriften)?

Die Pflicht, den Finanzbehörden die Steuergestaltungen mitzuteilen, wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC6) eingeführt.

Nach der Umsetzung der DAC6 in das polnische Rechtssystem waren Unternehmen, die die darin festgelegten Bedingungen erfüllten, verpflichtet, dem Leiter der Landesfinanzverwaltung die Steuergestaltungen mitzuteilen. Die Regelungen zu MDR sind in Polen im Abschnitt 11A der Abgabenordnung enthalten.

 

Was ist der Zweck von Bestimmungen der DAC6-Richtlinie?

Wie aus der Präambel der DAC6-Richtlinie hervorgeht, zielen die Vorschriften über Steuergestaltungen darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts durch Verhinderung der Anwendung aggressiver grenzüberschreitender Steuerplanungsgestaltungen durch Steuerpflichtige zu verbessern.

Die Meldung von Steuergestaltungen ermöglicht es den nationalen Finanzbehörden, Unregelmäßigkeiten oder potenzielle Steuerhinterziehungsversuche früher zu erkennen.

Natürlich bedeutet die Tatsache, dass ein Unternehmen verpflichtet war, eine Steuergestaltung zu melden, nicht, dass ein bestimmter Steuerpflichtiger gegen den Buchstaben des Gesetzes verstoßen hat. Die Bereitstellung von Informationen über Steuergestaltungen an den Leiter der Landesfinanzverwaltung kann auch für die Fälle gelten, die keine Form der Steuervermeidung, sondern nur eine gesetzlich zugelassene Steueroptimierung darstellen.

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Seit wann sind Unternehmen verpflichtet, den polnischen Finanzbehörden Steuergestaltungen mitzuteilen?

Die polnischen MDR-Vorschriften, die die Meldung von Steuergestaltungen regeln, traten am 1. Januar 2019 in Kraft, aber in einigen Fällen erstreckt sich die Meldepflicht auch auf Steuergestaltungen, die im Vorjahr umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um die Fälle, in denen der Steuerpflichtige die erste Handlung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Steuergestaltung

  • nach dem 25. Juni 2018 – im Falle grenzüberschreitender Steuergestaltungen,
  • nach dem 1. November 2018 – im Falle innerstaatlicher Steuergestaltungen, 

vorgenommen hat*.

* Wichtig ist, dass gemäß der Änderung der Abgabenordnung zu MDR-Vorschriften am 1. Oktober 2026 die Pflicht zur Mitteilung von innerstaatlichen Steuergestaltungen abgeschafft wird. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die Mitteilungspflicht immer noch für alle innerstaatlichen Steuergestaltungen gilt, die vom 1. November 2018 bis zum 30. September 2026 aufgetreten sind.

Nach den polnischen Vorschriften ist ein Unternehmen, das nach den angegebenen Terminen die ersten Handlungen im Zusammenhang mit einer Steuergestaltung vorgenommen hat, verpflichtet, diese Steuergestaltung zu melden – auch wenn diese Handlungen vor dem Inkrafttreten der Vorschriften über Steuergestaltungen stattgefunden haben.

Die DAC6-Richtlinie sieht für den Beginn der Meldepflicht für Steuergestaltungen die gleiche Frist vor wie die polnischen Vorschriften: Die Meldepflicht gilt für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, deren erste Umsetzungsstufe nach dem 25. Juni 2018 erfolgt ist. Grundsätzlich waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Bestimmungen der DAC6 seit dem 1. Juli 2020 anzuwenden.

 

Unterschiede zwischen den Bestimmungen der DAC6 und den polnischen Vorschriften – wie erweiterte der polnische Gesetzgeber ursprünglich die Pflichten der Steuerpflichtigen im Bereich der MDR?

Das Datum des Inkrafttretens der MDR-Vorschriften ist nicht der einzige Unterschied, der beim Vergleich der polnischen Bestimmungen mit den Bestimmungen der DAC6 festgestellt werden konnte. Dies liegt daran, dass die polnischen steuerrechtlichen Vorschriften über die Meldepflicht für Steuergestaltungen einen viel breiteren Anwendungsbereich als die Bestimmungen der DAC6 hatten.

Die Bestimmungen der Abgabenordnung sahen bis zur Änderung dieses Gesetzes im Jahr 2026 die Meldepflicht nicht nur für grenzüberschreitende, sondern auch für innerstaatliche Steuergestaltungen vor (was durch die DAC6-Vorschriften nicht vorgeschrieben war).

Meldepflichtig waren in Polen aufgrund der MDR nicht nur Steuergestaltungen für direkte Steuern (Ertragsteuern), wie in der Richtlinie angegeben ist, sondern auch Steuergestaltungen für alle anderen in Polen geltenden Steuern (wie z. B. Umsatzsteuer oder Immobiliensteuer). Ausgenommen sind Zölle und Beiträge, die von den Steuerpflichtigen an die Sozialversicherungsbehörde (ZUS) und den Staatlichen Fonds für Rehabilitation von Menschen mit Behinderung (PFRON) gezahlt werden.

Doch damit nicht genug: Der polnische Gesetzgeber hat auch die Pflicht zur Nachmeldung (MDR-3-Formular) eingeführt, und auch die steuerrechtlichen Vorschriften selbst enthielten bis ihrer Änderung im Jahr 2026 – anders als die Bestimmungen der DAC6 – einen erweiterten Katalog von Kennzeichen. Umfangreiche Änderungen erschwerten die Führung eines Unternehmens und führten dazu, dass sich viele Unternehmen schließlich dafür entschieden, die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der sich mit den polnischen Rechtsgegebenheiten gut auskennt.

Dies wurde jedoch teilweise durch die oben genannte Änderung der Abgabenordnung geändert, mit der die Pflicht zur Mitteilung von innerstaatlichen Steuergestaltungen am 1. Oktober 2026 abgeschafft wird. Um die Vorschriften präziser an die DAC6-Richtlinie anzupassen, beschloss auch die Regierung, einige Definitionen zu ändern oder sogar bestimmte Begriffe (einschließlich sonstiger spezifischer Kennzeichen) zu entfernen und die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer aus dem Anwendungsbereich der MDR auszuschließen.