Leszek WOZIŃSKI
Audit Manager bei RSM Poland

Die Geschaeftstaetigkeit eines Unternehmens, darunter der Erwerb und die Herstellung der Vermögenswerte, wird oft aus fremden Quellen (mit Krediten oder Darlehen) finanziert. Solch eine Art der Finanzierung haengt mit der Notwendigkeit zusammen, die Zinsen und sonstige mit der Aufnahme von Fremdkapital verbundene Kosten, d.h. die sog. Fremdkapitalkosten zu zahlen.

Aktivierung von Fremdkapitalkosten

Die Möglichkeit fuer Aktivierung von Fremdkapitalkosten wird durch IAS 23 Fremdkapitalkosten (im Weiteren „IAS 23“) geregelt. Erfuellt ein Vermögenswert die Definition eines qualifizierten Vermögenswertes (eng. qualifying asset), d.h. ist es ein Vermögenswert, fuer den ein betraechtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfaehigen Zustand zu versetzen, dann sind die Fremdkapitalkosten obligatorisch zu aktivieren.

Die Aktivierung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird dann beendet, wenn ein Vermögenswert an den jeweiligen Ort und die erforderlichen Bedingungen so angepasst wird, damit sein beabsichtigtes Funktionieren erfolgt (d.h. der Vermögenswert steht zum Gebrauch bereit).

Gemaeß IAS 23 gehören die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts. Dies bedeutet, dass die Fremdkapitalkosten fuer solch einen Vermögenswert seinen Bilanzwert erhöhen. Andere Fremdkapitalkosten sind als der Aufwand der Periode zu erfassen, in welcher sie getragen wurden.

Die aktivierbaren Kosten betreffen:

  1. Fremdmittel, welche fuer Zwecke des qualifizierten Vermögenswerts geliehen wurden zu aktivieren sind Finanzierungskosten abzueglich etwaiger Anlageertraege aus der voruebergehenden Zwischenanlage dieser Kredite;
  2. fuer sonstige Zwecke erhaltene Fremdmittel zu aktivieren sind Kosten, die durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben fuer diesen Vermögenswert zu bestimmen sind, wobei der Wert dieser aktivierten Finanzierungskosten den Gesamtwert der in der jeweiligen Periode getragenen Finanzierungskosten nicht uebersteigen soll.

 

der gewichtete durchschnittliche Finanzierungskostensatz % = Gesamtzinswert auf sonstige Darlehen/der durchschnittliche ausstehende Verschuldungsbetrag in der jeweiligen Periode

 

Die Grundlage fuer die Anwendung eines so berechneten Finanzierungskostensatzes soll der durchschnittliche Wert des fuer Zwecke der qualifizierten Vermögenswerte getragenen Investitionsaufwands (der durchschnittliche Bilanzwert in der jeweiligen Periode) abzueglich Betrag von Darlehen sein, die gezielt zur Finanzierung des Baus dieser Vermögenswerte aufgenommen wurden.

Der vorgenannte Investitionsaufwand umfasst nicht alle fuer den Baus der Vermögenswerte ausgegebenen Betraege, die sich fuer die Aktivierung qualifizieren, sondern nur diese, bei denen sich die Aufnahme der Darlehen glaubwuerdig begruenden laesst.

uebersteigt der Bilanzwert des jeweiligen Vermögenswertes seinen wieder zu gewinnenden Wert bzw. den erreichbaren Nettowert (z.B. weil die Finanzierungskosten aktiviert wurden), dann ist es notwendig, seinen Wert gemaeß IAS 36 zu berichtigen.

Beispiel

Die Gesellschaft ABC nahm im Jahr 20X8 zwei Kredite auf:

(a) 250 Mio. USD, Jahreszins 8%, Laufzeit: zwei Jahre (20Y0);

(b) 180 Mio. USD, Jahreszins 10%, Laufzeit: vier Jahre (20Y2);

Am 1. Juli 20X8 nutzte ABC 60 Mio. USD von den vorgenannten Mitteln fuer den Bau eines Werks. Der Bau fing am 1. Juli 20X8 an.

Aufgabe

Berechnen Sie, in welcher Höhe die Gesellschaft ABC die Zinsen auf Baukosten zum 31. Dezember 20X8 aktivieren kann?

Lösung

Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz fuer Aktivierungszwecke kann auf folgende Weise berechnet werden:

8% X (250/(250+180)) + 10% X (180/(250+180)) = 8.8%

Die aktivierbaren Kosten betragen: 60 Mio. x 8.8% x 6/12 = 2.64 Mio. USD

 

Wenn sind Zinsen keine Kosten?

Zurzeit gibt es keine Möglichkeit, die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Gemaeß der allgemeinen, in IAS 23 enthaltenen Definition sind Fremdkapitalkosten Zinsen und sonstige Kosten, die bei einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallen. Gemaeß IAS 23.6 sind Fremdkapitalkosten:

  1. Zinsaufwand, der nach der Effektivzinsmethode gemaeß IAS 39 berechnet wird,
  2. Finanzierungskosten aus Finanzierungsleasingverhaeltnissen,
  3. Waehrungsdifferenzen aus Fremdwaehrungskrediten und -darlehen, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.

Bei Erfuellung von bestimmten Bedingungen sind alle die Jahresabschluesse nach IFRS aufstellenden Unternehmen verpflichtet, die Fremdkapitalkosten zu aktivieren.

Um die Aktivierung von Zinsen beginnen zu können, sind folgende Bedingungen zu erfuellen:

  1. man begann bereits mit dem Bau der jeweiligen Vermögenswerte,
  2. bereits sind manche Ausgaben fuer Vermögenswerte angefallen,
  3. der Zinsaufwand wird getragen.

 

Damit der Bauprozess als eingeleitet anerkannt wird, sind notwendige Handlungen vorzunehmen, die als Planungsphase gelten. Sie dauert solange, bis die Vermögenswerte endlich zur Nutzung bereit stehen. Werden diese Handlungen gezielt unterbrochen bzw. ausgesetzt, dann soll auch die Aktivierung der Zinsen unterbrochen bzw. ausgesetzt werden. Nach Wiederaufnahme der Handlungen kann auch die Aktivierung wiederaufgenommen werden. Dies gilt nicht fuer eine uebliche, kurze Pause bei Durchfuehrung der Arbeiten.

Die Zinsen auf die aufgrund der Sonderschenkungen bzw. -zuwendungen erworbenen Vermögensgegenstaende duerfen nicht aktiviert werden, denn in solchen Faellen ist fuer die Abwicklung des Kaufs grundsaetzlich keine zusaetzliche Finanzierung erforderlich.

Die Aktivierung wird beendet, wenn alle Handlungen, die erforderlich sind, um den qualifizierten Vermögenswert fuer seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten, im Wesentlichen abgeschlossen sind.

IAS 23 laesst die Aktivierung der Waehrungsdifferenzen zu, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind. Das Problem liegt in der Auslegung dieser Bestimmung…Mehr Informationen dazu finden Sie aber bald auf unserem Blog.