Wichtige Informationen:

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Die neusten Änderungen zu Verrechnungspreisen gelten für Transaktionen, die für das Steuerjahr dokumentiert werden, das nach dem 31. Dezember 2025 beginnt.

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Die durch den polnischen Sejm und Senat verabschiedete Gesetzesänderung vereinfacht die Berichterstattung über Verrechnungspreise und verschafft Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit.

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Die Änderungen sollten positiv bewertet werden, obwohl sie einige Zweifel an der Methode zur Einreichung der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation aufkommen lassen.

Dieser Beitrag gilt als ein Update des Beitrags „Änderung der Vorschriften über TPR-Information und Verrechnungspreise und neue steuerstrafrechtliche Sanktionen” vom April 2026.

Gute Nachrichten! Am 18. September 2026 verabschiedete der Sejm das Gesetz zur Vereinfachung der Berichterstattung über Verrechnungspreise und wenige Tage später – am 24. September – wurde es durch den Senat es ohne Änderungen angenommen. Das Gesetz liegt nun nur dem Präsidenten zur Unterschrift vor.

Welche wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattung über Verrechnungspreise werden bald eingeführt? Um dies zu verdeutlichen, haben wir die wichtigsten Änderungen für Steuerpflichtige zusammengestellt.

 

Änderungen im TPR-C-Formular

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen muss das TPR-C-Formular nicht mehr von einem Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied oder einem professionelle Vertreter, der ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist, unterzeichnet und eingereicht werden.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften kann das TPR-C-Formular von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden, der nur die Befugnis hat, elektronisch eingereichte Steuererklärungen zu unterzeichnen. Die Regeln für die Unterzeichnung des TPR-C-Formulars werden daher mit den allgemeinen Regeln für die Einreichung von Steuererklärungen gleichgesetzt.

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Abschaffung einer Pflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen

Eine einfachere Einreichung der Information über Verrechnungspreise ist nicht die einzige gute Nachricht in Bezug auf diese Pflicht; dank der Gesetzesänderung sind Kleinst- und Kleinunternehmen, die TPR-C-Formulare einreichen, nicht mehr verpflichtet, allgemeine Finanzkennzahlen offenzulegen.

 

Der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

Eine weitere eingeführte Änderung gilt für Erklärung über Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation, die bestätigte, dass die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation den Tatsachen entspricht und die Preise in den Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder Transaktionen mit einem Unternehmen aus einem Staat, der als Steueroase eingestuft wird, marktüblich waren.

Bis jetzt war die Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation im TPR-C-Formular enthalten. Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen soll die Erklärung jedoch kein Bestandteil des TPR-C-Formulars mehr sein. Entgegen dem Anfangsvorschlag wird sie auch nicht Teil der Verrechnungspreisdokumentation sein.

 

Anpassung der Verrechnungspreise auch zwischen inländischen Unternehmen

Das Gesetz zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes stellte auch die Bestimmungen des Art. 11e des Körperschaftsteuergesetzes über die Anpassung der Verrechnungspreise klar. Somit beseitigte der Gesetzgeber Zweifel der Steuerpflichtigen an der Möglichkeit, Anpassungen der Verrechnungspreise nur mit ausländischen Unternehmen vorzunehmen.

 

Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, haben Grund zur Zufriedenheit

Die mit der Novelle vorgeschlagenen Änderungen zu Verrechnungspreisen gelten für Transaktionen, die für das Steuerjahr dokumentiert werden, das nach dem 31. Dezember 2025 beginnt.

Das bedeutet, dass für Unternehmen, bei denen das Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, 2026 das erste Jahr ist, das von den Änderungen betroffen wird.

Die Änderungen sollten positiv bewertet werden, weil es scheint, dass das angenommene Ziel, nämlich die Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Einreichung des TPR-C-Formulars zu vereinfachen, tatsächlich erreicht wird. Auch die Bestätigung der Möglichkeit, Anpassungen zwischen den polnischen Steuerpflichtigen vorzunehmen, ist eindeutig positiv und sorgt schließlich für Auslegungsklarheit.