Mitte Oktober unterzeichnete der polnische Staatspräsident das Gesetz vom 18. September 2026 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Sejm-Drucksache Nr. 2837).
Somit treten zum 1. Januar 2027 die Änderungen in Kraft, die u.a. Folgendes vorsehen:
- keine Erklärung des Unternehmens darüber, dass die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation der Verrechnungspreise den Tatsachen entspricht und die Preise in dieser Dokumentation zu denjenigen Bedingungen vereinbart werden, die unabhängige Dritte miteinander vereinbaren würden;
- Abschaffung der Pflicht zur Offenlegung allgemeiner Finanzkennzahlen in der TPR-Information für Kleinst- und Kleinunternehmen;
- Möglichkeit der Unterzeichnung der TPR-Information von einem Bevollmächtigten, der nur dazu ermächtigt ist, elektronisch eingereichte Steuererklärungen zu unterzeichnen;
- Möglichkeit der Anpassungen von Verrechnungspreisen zwischen inländischen Unternehmen.
Die mit der Gesetzesnovelle eingeführten Änderungen haben wir ausführlicher hier beschrieben.