Wichtige Informationen:
Förderfähige Ausgaben für eine Investition, die den Befreiungen innerhalb der Polnischen Investitionszone (PSI) unterliegt, können nicht nur direkt mit der Produktion verbundene Ausgaben sein.
Eine Änderung des Ansatzes der Finanzbehörden ist eine gute Nachricht für Steuerpflichtige, die in unterstützende Infrastruktur investieren.
Die neue Auslegung der Vorschriften bedeutet, dass Ausgaben für Sozial- und Bürogebäude die Grenze der Ertragsteuerbefreiung in der Zone erhöhen können.
Wir wirken sich förderfähige Ausgaben auf die Höhe der Befreiung im Falle einer Förderzusage in der Polnischen Investitionszone?
Polnische Investitionszone (PSI), über die wir bereits in unserem Beitrag über den Umfang der Förderung für Investoren in der PSI ausführlicher geschrieben haben, ist ein Instrument, das es Unternehmern ermöglicht, von der Ertragsteuerbefreiung für die Durchführung einer neuen Investition zu profitieren.
Der Höchstwert dieser Form der staatlichen Beihilfe ist durch eine Schwelle begrenzt, die hauptsächlich von den Höhe der förderfähigen Ausgaben abhängt, weshalb sie in der Praxis für Unternehmen, die Förderung beantragen, von entscheidender Bedeutung sind.
Und obwohl die Finanzbehörden in der Vergangenheit als abzugsfähige Ausgaben nur Ausgaben akzeptierten, die direkt mit der Produktion zusammenhingen (wie Hallen, Maschinen oder Fertigungslinien), kann man in der letzten Zeit beobachten, dass die Beamten von dieser strengen Auslegung abweichen, was für Steuerpflichtige, die in Polen ein Unternehmen gründen oder ihre Tätigkeit erweitern, sehr gute Nachrichten sind.
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Neuer Ansatz der Behörde zu Elementen der Investitionen in der PSI
Seit Ende 2025 beobachten Experten, die Steuerberatungsleistungen für Unternehmen erbringen, eine Änderung in der Herangehensweise der Finanzbehörden bei der Kategorisierung der förderfähigen Ausgaben in der Polnischen Investitionszone. Nach einer Reihe der für Steuerpflichtige günstigen Urteile der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte (WSA) und rechtskräftigen Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) änderten Finanzbehörden ihre Auslegungslinie.
Nach dem neuesten Ansatz sollten die förderfähigen Ausgaben für eine neue Investition nicht eng verstanden werden und als solche sollten nicht nur Ausgaben eingestuft werden, die direkt mit der Entwicklung der Produktionstätigkeit zusammenhängen (wie es zuvor der Fall war), sondern die durchgeführten Projekte sollten aus einer breiteren Perspektive betrachtet werden, indem sowohl ihr wirtschaftliches Ganzes als auch die Tatsache berücksichtigt wird, dass viele Investitionen auch eine geeignete unterstützende Infrastruktur benötigen.
Das Oberste Verwaltungsgericht stellte u.a. in dem Urteil II FSK 807/22 fest, dass bei der Beurteilung der förderfähigen Ausgaben in der Polnischen Investitionszone der funktionale Zusammenhang zwischen einem bestimmten Vermögenswert und der von der Förderzusage abgedeckten Investition von entscheidender Bedeutung ist und nicht seine direkte Beteiligung am Produktionsprozess.
Diese Richtung wird auch in den neuesten Steuervorbescheiden widerspiegelt. In dem Steuervorbescheid vom 21. Januar 2026 (0111-KDIB1-3.4010.646.2025.2.DW) bestätigte der Leiter der Landesfinanzauskunft (DKIS) die Möglichkeit, die Ausgaben für Sozial- und Bürogebäude sowie für die Gestaltung der Freiflächen rund um die neue Produktions- und Lagerhalle als förderfähige Ausgaben zu behandeln. Diese Position entspricht der sich abzeichnenden Auslegungslinie, nach der der Zusammenhang der Ausgabe mit der Durchführung einer neuen Investition von grundlegender Bedeutung für ihre Einstufung ist.
Was bedeutet das für Unternehmer, die die Förderung im Rahmen der Polnischen Investitionszone beantragen?
Die neue Auslegung der Vorschriften durch die Behörden ist zweifellos eine gute Nachricht für Steuerpflichtige, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Steuerlast zu senken. Unternehmer, die eine neue Investition planen, können die Ertragsteuerbefreiungsgrenze erheblich erhöhen, da die Möglichkeit besteht, als förderfähige Ausgaben die Ausgaben zu behandeln , die bis vor Kurzem nicht in die Berechnung einbezogen werden konnten. Die bisherigen förderfähigen Ausgaben, d.h. die Ausgaben für
- Errichtung einer neuen Produktionsstätte,
- Erhöhung der Produktionskapazität der bestehenden Anlage,
- Diversifizierung der Produktion,
- eine grundlegende Änderung des Produktionsprozesses,
wurden um weitere Ausgaben ergänzt, zu denen u.a. die Ausgaben für:
- Sozial- und Bürogebäude,
- Gestaltung der Freiflächen rund um die neue Produktions- und Lagerhalle,
gehören.
Dank solcher Maßnahmen ist es möglich, den Nachweis einzuholen, dass in einem bestimmten Fall solche Ausgaben wie Ausgaben für Sozial- und Bürogebäude sowie für Gestaltung der Freiflächen rund um die neue Produktions- und Lagerhalle tatsächlich als förderfähige Ausgaben behandelt werden können.
Wenn Sie eine neue Investition planen, sprechen Sie uns an. Unser Team von Steuerberatern, die sich auf Leistungen für polnische und ausländische Unternehmen spezialisiert haben, unterstützt Sie gerne zur Senkung Ihrer Steuerlast und hilft Ihnen, sowohl einen Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids als auch einen Förderantrag zu erstellen, der die Investition umfassend beschreibt.