In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Enthalten IAS 10 und KSR 7 ähnliche Hinweise zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag?
  • Was sind Beispiele für Ereignisse, die zu Anpassungen von Jahresabschlüssen führen?

Gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes ist der Jahresabschluss eines Unternehmens spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erstellen. Die Gesellschaftsorgane haben dann weitere 3 Monate Zeit, um den Jahresabschluss festzustellen, sodass der gesamte Prozess innerhalb von höchstens 6 Monaten abgeschlossen werden kann. Es kann jedoch vorkommen, dass zwischen dem Bilanzstichtag und Feststellungstag in dem Unternehmen Ereignisse eintreten, die die Angaben des Jahresabschlusses wesentlich beeinflussen. Wie sollte dann die Geschäftsführung eines in Polen tätigen Unternehmens vorgehen?

 

Bestimmungen zur Anpassung von Jahresabschlüssen

Falls nach der Feststellung des Jahresabschlusses Ereignisse eintreten, die die Angaben des Dokuments wesentlich beeinflussen, kommt den Unternehmen der International Accounting Standard 10: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (im Folgenden IAS 10) zur Hilfe. 

Es ist erwähnenswert, dass in Polen die durch IAS 10 geregelten Fragen auch in den Nationalen Rechnungslegungsstandard Nr. 7: Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geschätzte Werte, Korrekturen von Fehlern, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag – Erfassung und Darstellung (im Folgenden KSR 7) aufgenommen wurden. 

Die beiden Standards erleichtern erheblich die Erfüllung der Verpflichtung, wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag offenzulegen, daher sollte man ihre wichtigsten Leitlinien sorgfältig lesen.

Was regelt der International Accounting Standard 10 (IAS 10)?

IAS 10, das die Verhaltensregeln nach dem Bilanzstichtag festlegt, bestimmt:

  • in welchen Fällen das Unternehmen den Jahresabschluss um die Folgen der Ereignisse anpassen sollte, die nach der Berichtsperiode eingetreten sind,
  • welche Angaben zu dem Feststellungstag eines zur Veröffentlichung freigegebenen Abschlusses und zu Ereignissen nach der Berichtsperiode von dem Unternehmen offengelegt werden sollten. 

Bei der Besprechung von IAS 10 sollte man am Anfang den im Standard oft verwendeten Begriff  „Ereignisse nach der Berichtsperiode” klären, die im Folgenden auch als Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bezeichnet werden. Darunter versteht man vorteilhafte oder nachteilige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird. 

IAS 10 teilt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag in zwei Gruppen ein:

  • berücksichtigungspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Es ist zu erwähnen, dass praktisch dieselbe Einteilung der Ereignisse im KSR 7 auftritt.

 

Was sind berücksichtigungspflichtige Ereignisse?

Zu Ereignissen, deren Eintreten die Anpassung des Jahresabschlusses erfordert, gehören diejenigen Ereignisse nach der Berichtsperiode, die Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben. Das Unternehmen offenlegt dann einen zuvor nicht ausgewiesenen Betrag oder passt einen bereits im Jahresabschluss enthaltenen Betrag an. 

IAS 10 berücksichtigt auch Ereignisse, die dazu führen, dass die Annahme der Unternehmensfortführung in Bezug auf das ganze Unternehmen oder einen Teil davon nicht mehr begründet ist. Wenn die Geschäftsleitung nach dem Bilanzstichtag beschlossen hat, das Unternehmen aufzulösen oder den Geschäftsbetrieb einzustellen (oder wenn für dieses Unternehmen keine realistische Alternative für die Auflösung des Unternehmens oder Einstellung des Geschäftsbetriebs vorliegt), dann darf das Unternehmen seinen Abschluss nicht auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufstellen.

Die Verschlechterung der operativen Ergebnisse und der Finanzlage nach dem Bilanzstichtag sollte das Unternehmen dazu veranlassen, die Begründetheit des angenommenen Fortführungsprinzips zu analysieren. Sollte das Unternehmen Informationen erhalten, die darauf hinweisen, dass die vorherige Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr begründet ist, muss es nicht nur den Jahresabschluss anpassen, sondern auch wesentliche Änderungen an Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem International Accounting Standard 1: Darstellung des Abschlusses (IAS 1) vornehmen.

Der Katalog der im IAS 10 aufgeführten Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine Anpassung des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag erfordern, entspricht dem Katalog der im KSR 7 aufgeführten Ereignisse. Dazu gehören u.a.:

  • Die Entscheidung eines Gerichtsverfahrens nach Ablauf der Berichtsperiode, dessen Urteil die bereits bestehende Schuld zum Bilanzstichtag des Unternehmens bestätigt; In einem solchen Fall sollte die zuvor gebildete Rückstellung angepasst bzw. eine zusätzliche Rückstellung gebildet werden, weil die Angabe der Eventualschuld nicht ausreichend ist.
  • Eingang der Information nach dem Bilanzstichtag, dass zum Ende der Berichtsperiode der Wert eines Vermögenswertes gemindert wurde oder dass der zuvor erfasste Betrag einer Abschreibung wegen Wertminderung des Vermögenswertes angepasst werden sollte, z.B.  
    • infolge der Insolvenz eines Kunden nach dem Bilanzstichtag – dieses Ereignis bestätigt in der Regel, dass der Verlust aus der Nichteinziehung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bereits am Bilanzstichtag vorlag (und daher sollte das Unternehmen den Wert dieser Forderungen zum Bilanzstichtag anpassen),
    • weil der Verkauf von Vorräten nach dem Bilanzstichtag ihren erzielbaren Nettowert zum Ende der Berichtsperiode bestätigte,
  • Bestimmung nach dem  Bilanzstichtag des genauen Kaufpreises der vor Ende der Berichtsperiode erworbenen Vermögenswerte (oder der Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten),
  • Ermittlung nach Ablauf der Berichtsperiode der Gewinnausschüttungs- und Prämienbeträge (wenn zum Bilanzstichtag das Unternehmen eine rechtliche oder gewohnheitsmäßig zu erwartende Verpflichtung zur Tätigung solchen Zahlungen hatte, auf die der Anspruch infolge von vor diesem Tag eingetretenen Ereignissen entstanden ist,
  • Aufdeckung von Fehlern oder Betrug, die auf Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss hinweisen.

 

Nicht zu berücksichtigende Ereignisse

Zu der anderen Gruppe der in IAS 10 aufgeführten Ereignisse gehören nicht zu berücksichtigende Ereignisse, die Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die nach dem Bilanzstichtag vorgelegen haben. Wenn das Unternehmen nach dem Bilanzstichtag Informationen über die am Ende der Berichtsperiode auftretenden Gegebenheiten erhalten hat,  dann hat es aufgrund der daraus resultierenden Situation die damit zusammenhängenden Angaben in dem Jahresabschluss anzupassen.

Diese Pflicht ist darauf zurückzuführen, dass Nichtausweisen dieser Ereignisse die Möglichkeiten der Abschlussadressaten zu angemessenen Einschätzungen und Entscheidungsfindung beeinträchtigen würde. Die durch internationalen Standards geforderten Angaben sind:

  • die Art des Ereignisses;
  • eine Schätzung seiner finanziellen Auswirkungen oder eine Aussage darüber, dass eine angemessene Schätzung dieser Auswirkungen nicht vorgenommen werden kann.

Der Katalog der Beispiele von nicht zu berücksichtigenden Ereignissen nach dem Bilanzstichtag umfasst:

  • Bekanntgabe eines Plans für die Aufgabe von Geschäftsbereichen,
  • Rückgang des Marktwerts der von dem Unternehmen gehaltenen Investitionen,
  • Ankündigung der Dividenden an Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens,
  • umfangreiche Transaktionen in Bezug auf Stammaktien und potenzielle Stammaktien nach dem Bilanzstichtag (die nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen wurden bzw. abzuschließen sind),
  • Verschmelzung des Unternehmens mit einem anderen Unternehmen,
  • Verkauf einer wesentlichen Tochtergesellschaft,
  • umfangreiche Käufe von Vermögenswerten,
  • Klassifizierung von Vermögenswerten als zur Veräußerung gehalten oder umfangreiche Veräußerungen von Vermögenswerten durch das Unternehmen,
  • Enteignung von umfangreichen Vermögenswerten durch die öffentliche Hand,
  • die Zerstörung einer bedeutenden Produktionsstätte durch einen Brand oder ein Hochwasser nach dem Bilanzstichtag,
  • Bekanntgabe (oder Beginn der Durchführung) der Restrukturierung des Unternehmens,
  • ungewöhnlich große Änderungen der Preise von Vermögenswerten oder der Wechselkurse in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens,
  • Änderungen der Steuersätze oder Steuervorschriften (wenn sie nach dem Bilanzstichtag in Kraft getreten sind oder bekannt gegeben werden und wesentliche Auswirkungen auf tatsächliche Steuerschulden und -ansprüche sowie auf passive und aktive latente Steuern haben),
  • Eingehen wesentlicher Verpflichtungen durch das Unternehmen,
  • Entstehen von Eventualverbindlichkeiten  (d.h. Zusage beträchtlicher Gewährleistungen, Gewährung von beträchtlichen Bürgschaften),
  • Erhebung einer Klage oder Entgegennahme einer Klageschrift in den Sachen, die auf Grund von Ereignissen entstehen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind.

IAS 10 und KSR 7 enthalten übereinstimmende Kataloge von beispielhaften Ereignissen, die nach dem Bilanztag eintreten, die jedoch in beiden Fällen nicht geschlossen sind. Es wäre unmöglich, in diesen Leitlinien alle Situationen aufzuführen, die im wirtschaftlichen Umfeld eines Unternehmens auftreten können. 

Es sollte auch beachtet werden, dass nicht alle oben genannten Ereignisse die in den Jahresabschlüssen dargestellten Werte beeinflussen (oder nicht nur die Werte beeinflussen). Der Umfang der offengelegten Informationen hängt daher jedes Mal streng von der Art des jeweiligen Ereignisses ab, und wenn ein Unternehmen rechtskonform handeln und gleichzeitig die Vertraulichkeit wichtiger Informationen wahren möchte, sollte es sich in solchen Fällen von Wirtschaftsprüfern beraten lassen.

 

Anforderungen zur Feststellung des Jahresabschlusses nach IAS 10

Nach IAS 10 hat das Unternehmen den Tag anzugeben, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde und wer die Freigabe genehmigt hat. Es sollte zugleich angeben, ob der Eigentümer des Unternehmens (oder andere Personen) den Abschluss nach der Veröffentlichung ändern können.

Feststellung eines Jahresabschlusses bedeutet, dass sich das geschäftsführende Organ des Unternehmens damit vertraut gemacht und festgestellt hat, dass er klar und zuverlässig die Vermögenslage und das Finanzergebnis des Unternehmens widerspiegelt.

Die Angabe zu dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, ist dagegen wichtig für Abschlussadressaten, weil in diesem Dokument keine Ereignisse berücksichtigt werden, die nach diesem Tag eingetreten sind

 

Zusammenfassung

Der Abschluss des Geschäfts- und Steuerjahres ist eine Zeit harter Arbeit nicht nur für  Buchhaltungsabteilungen, sondern auch für obere Führungskräfte. Eine nicht ordnungsgemäße Offenlegung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag ist einer der häufigsten Fehler in Jahresabschlüssen, wovon wir in unseren früheren Beiträgen ausführlicher geschrieben haben.

Und das sind Geschäftsführungen bzw. Vorstände und Aufsichtsräte, die sich bemühen sollten, damit der Jahresabschluss des Unternehmens frei von wesentlichen Fehlern ist. Dies sollte insbesondere in Bezug darauf betont werden, dass die von der Geschäftsleitung gehaltenen Informationen über die Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, Auswirkungen auf den aufgestellten Jahresabschluss haben können.  

Sehr oft ist es das Management (und nicht die Buchhaltung), das über die Angaben zu Streitfällen, Transaktionen, geplanten Prämien oder anderen wesentlichen Ereignissen verfügt, die die Rechnungslegung des Unternehmens beeinflussen. 

Daher sind in diesem Fall die Transparenz und die Bereitstellung der von der Geschäftsführung oder dem Vorstand gehaltenen Informationen an die Finanz- und Buchhaltungsabteilungen und Prüfer, die ihre Auswirkungen auf den aufzustellenden Abschluss beurteilen, besonders wichtig.